10,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 819100
§ 19 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das Ausfuhrkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach." (TBNR 819100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.