60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
Überladung TBNR 344606
§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 217 BKat
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
Überladung TBNR 344606
§ 44 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 217 BKat
40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde." (TBNR 344606) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.