Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. (TBNR 334627)
150,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 28.02.2007historisiert
Für den Verstoß "Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg." (TBNR 334627) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.