Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg. (TBNR 334605)
200,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008historisiert
Details zum Tatbestand
Überladung TBNR 334605
§ 34 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat
200,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.06.2003 - 28.02.2007historisiert
Details zum Tatbestand
Überladung TBNR 334605
§ 34 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.7 BKat
200,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.05.2003historisiert
Für den Verstoß "Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl das zulässige Gesamtgewicht um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestelltes Gesamtgewicht: #G#### kg. Zulässiges Gesamtgewicht: #Z#### kg." (TBNR 334605) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.