Sie fuhren bei an einer Haltestelle <haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus> mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste. (TBNR 120607)
70,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
Gefährdung TBNR 120607
§ 20 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 92.2 BKat
70,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 31.10.2017historisiert
Details zum Tatbestand
Gefährdung TBNR 120607
§ 20 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 92.2 BKat
50,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Gefährdung TBNR 120607
§ 20 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 92.2 BKat
50,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie fuhren bei an einer Haltestelle <haltendem Omnibus des Linienverkehrs/haltender Straßenbahn/haltendem gekennzeichneten Schulbus> mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbei und gefährdeten +) dadurch Fahrgäste." (TBNR 120607) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.