Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle und gefährdeten +) dadurch Andere. (TBNR 120191)
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehrs nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle und gefährdeten +) dadurch Andere." (TBNR 120191) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.