Sie unterließen es als Radfahrer, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. (TBNR 117103)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 117103
  • § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 73 BKat; § 2 Abs. 4 BKatV
  • 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie unterließen es als Radfahrer, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten." (TBNR 117103) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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