Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. Die Verkehrsfläche im Kurvenbereich war dadurch so stark eingeengt, dass eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet war. (TBNR 112606)

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112606
  • § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.3 BKat; § 19 OWiG
  • 100,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112606
  • § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51b.3 BKat; § 19 OWiG
  • 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 08.11.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112606
  • § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51b.3 BKat; § 19 OWiG
  • 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112606
  • § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51b.3 BKat; § 19 OWiG
  • 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112606
  • § 12 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51a.3 BKat; § 19 OWiG
  • 40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2004 - 31.03.2013 historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. Die Verkehrsfläche im Kurvenbereich war dadurch so stark eingeengt, dass eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet war." (TBNR 112606) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 6 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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