Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg. (TBNR 112494)

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112494
  • § 12 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a BKat
  • 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß "Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg." (TBNR 112494) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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