Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe. (TBNR 112460)

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112460
  • § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51a BKat
  • 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Für den Verstoß "Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe." (TBNR 112460) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 23 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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