Sie hielten mit einem <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg.> bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. (TBNR 104630)
75,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie hielten mit einem <kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern/KOM m. Fahrg.> bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug #G#### m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt." (TBNR 104630) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.