Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse. (TBNR 102706)
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 102706
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a BKat
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 102706
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a BKat
60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 31.10.2017historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 102706
§ 2 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 5a BKat
40,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse." (TBNR 102706) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.