Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl auf dem Ausfuhrkennzeichen die Gültigkeitsdauer der Zulassung abgelaufen war. (TBNR 819600)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 819600
  • § 19 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 31.08.2023 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 819600
  • § 19 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 819600
  • § 19 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175a BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 819600
  • § 19 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.03.2007 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl auf dem Ausfuhrkennzeichen die Gültigkeitsdauer der Zulassung abgelaufen war." (TBNR 819600) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!