Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. (TBNR 424672)

Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424672
  • § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
  • 250,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424672
  • § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
  • 250,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424672
  • § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
  • 250,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424672
  • § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
  • 125,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.08.2007 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß "Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten." (TBNR 424672) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!