Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. (TBNR 424666)

Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424666
  • § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
  • 250,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424666
  • § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
  • 250,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424666
  • § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
  • 250,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Alkohol und Rauschmittel TBNR 424666
  • § 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
  • 125,00 € Geldbuße / 2 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.08.2007 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß "Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen." (TBNR 424666) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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