Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. (TBNR 371600)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 371600
  • § 71, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 233 BKat
  • 70,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 371600
  • § 71, § 69a StVZO; § 24 StVG; 233 BKat
  • 70,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 371600
  • § 71, § 69a StVZO; § 24 StVG; 233 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein." (TBNR 371600) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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