Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein, so dass die Insassen dieses Fahrzeugs gefährdet +) wurden. Ihr Abstand betrug #G#### m. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. (TBNR 104101)

Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104101
  • § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 12.2 BKat; § 19 OWiG
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104101
  • § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.2 BKat; § 19 OWiG
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104101
  • § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.2 BKat; § 19 OWiG
  • 30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.03.2008 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Abstandsmessung TBNR 104101
  • § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.2 BKat; § 19 OWiG
  • 30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008 historisiert
Für den Verstoß "Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von #G# km/h den erforderlichen Abstand von #Z#### m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein, so dass die Insassen dieses Fahrzeugs gefährdet +) wurden. Ihr Abstand betrug #G#### m. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt." (TBNR 104101) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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